Zugesetzer Zucker oder nicht?

Enthält Fruchtsaft zugesetzten Zucker?

Nein!
Fruchtsaft ist ein natürliches Produkt und besteht zu 100% aus "flüssigem Obst".
Ihm wird nichts entzogen und nichts hinzugefügt - so verlangt es die Fruchtsaftverordnung.

Die Angabe "Kohlenhydrate, davon Zucker" in den Nährwert-Infos bedeutet nicht, dass "künstlicher" Zucker enthalten ist. Sie benennt nur den fruchteigenen Zucker, den das Obst von Natur aus hat. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Art, wie Nährwerte anzugeben sind, unterscheidet dabei (leider) nicht zwischen zugesetztem Zucker und fruchteigenen Zucker.

 


Vegan oder nicht?

Warum werden Säfte mit "vegan" gekennzeichnet?

Ist Fruchtsaft nicht immer von Natur aus vegan? Prinzipiell ja! Fruchtsaft ist ein pflanzliches Lebensmittel und enthält natürlicherweise keine tierischen Produkte.

Schaut man sich jedoch die Leitsätze des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für vegane und vegetarische Lebensmittel etwas genauer an, wird schnell klar, dass mehr dahintersteckt. Denn nicht nur alle Zutaten eines Lebensmittels müssen vegan sein, auch Verarbeitungshilfsstoffe dürfen keine tierischen Produkte beinhalten.

Solche Hilfsstoffe kommen bei Fruchtsäften nur dann zum Einsatz, wenn ein Saft „geklärt“ wird, wie zum Beispiel klarer Apfelsaft. Dazu werden die im naturtrüben Saft vorhandenen Trüb- bzw. Schwebstoffe mit einem Hilfsstoff im Saft gebunden und herausgefiltert. Zu diesen Hilfsstoffen zählt auch Gelatine, die aus tierischen Rohstoffen gewonnen wird. Da diese Verarbeitungshilfsstoffe nach der Klärung komplett wieder entfernt werden, müssen sie nicht in der Zutatenliste des Fruchtsaftes aufgelistet werden.

Die extra Kennzeichnung als „vegan“ garantiert daher die ausschließliche Verwendung pflanzlicher Hilfsstoffe zur Klärung des Saftes. Solche pflanzlichen Alternativen können zum Beispiel Eiweiße aus Weizen, Erbsen oder Kartoffeln sein.

Unsere veganen Getränke kennzeichen wir für Sie zur leichteren Orientierung deshalb mit diesem Symbol: